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Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) im Unternehmen




Ab dem 1.1.23 erhält Ihr Arbeitgeber laut einer neuen Gesetzesvorgabe keine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr von uns. Sie müssen sich selbst beim Arbeitgeber krankmelden. Dieser erhält dann die notwenigen Informationen von Ihrer Krankenkasse. Bitte setzen Sie sich selbständig mit Ihrem Arbeitgeber über die neuen Regelungen in Verbindung und informieren Sie sich rechtzeitig, da wir dies nicht beeinflussen können.

Genauere Details finden Sie unter folgendem Link:


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